Anschluss an die städtische Kanalisation

Einleitungen in das städtische Kanalnetz sind genehmigungs- und gebührenpflichtig. Planen Sie einen Neu- oder Umbau Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage und deren Anschluss an die städtische Kanalisation, müssen Sie mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung bei der Stadtentwässerung Lingen einholen.
  • SEL_Formular Entwaesserungsantrag

Einleitung von gefördertem Grundwasser

Planen Sie eine zeitlich begrenzte Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation zum Beispiel für die Durchführung einer Baumaßnahme, müssen Sie mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einen Antrag auf Genehmigung der Einleitung von gefördertem Grundwasser in die städtische Regenwasserkanalisation bei der Stadtentwässerung Lingen einreichen.
  • SEL_Formular Entwaesserungsantrag mit GWA

Erfassung von angeschlossenen Flächen (Regenwasser)

Die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation ist gebührenpflichtig. Die Einleitgebühr wird anhand der Größe der angeschlossenen Fläche ermittelt. Die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem privaten Grundstück ist gebührenfrei. Das Formular dient der Erfassung der angeschlossenen Flächen bzw. der Flächen, die an eine Versickerungsanlage auf dem privaten Grundstück angeschlossen sind.
  • SEL_Fragebogen Versickerung Einleitung

Satzungen

  • Betriebssatzung

  • Abwasserbeitragssatzung

  • Abwasserbeseitigungssatzung

  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadt Lingen (Ems) inkl. 4. Nachtrag

Informationen

  • Hinweisblatt Hochdruckkanalreinigung

  • Hinweisblatt Grundstücksentwässerung

  • Hinweisblatt Rückstauschutz