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Struktur

Rund 35 Mitarbeiter sorgen dafür, dass das Abwasser aus dem gesamten Gebiet der Stadt Lingen gesammelt, gepumpt, transportiert und in hohem Grade gereinigt und sauber in die Ems geleitet wird. Zusätzlich wird das Abwasser aus der benachbarten Gemeinde Wietmarschen/Lohne zur Kläranlage geleitet. So werden täglich auf der Kläranlage Lingen rund 13.000 m³ Abwasser gereinigt.

Die Stadtentwässerung Lingen ist  als Eigenbetrieb der Stadt Lingen (Ems) organisatorisch in die drei Fachbereiche Kläranlage, Kanalnetz und Verwaltung unterteilt. 

Die Stadtentwässerung Lingen ist kein gewinnorientierter Betrieb. Unsere Leistungen erbringen wir kostendeckend und bemühen uns um eine wirtschaftliche Betriebsführung und Instandhaltung, bedarfsgerechte Erweiterung und Modernisierung aller technischen Anlagen und Einrichtungen vom Kanal bis zur Kläranlage auf hohem technischen Niveau.

Organisationsplan

Die Organisation der Stadtentwässerung Lingen gestaltet wie folgt: 

Organigramm Homepage

Standorte

Hauptsitz und Rechnungsanschrift unseres Betriebes, gleichzeitig Geschäftssitz unseres Betriebsleiters, ist die Waldstraße 31 in 49808 Lingen (Ems), auf dem Gelände der Stadtwerke Lingen. 


Zweiter Standort ist die Kläranlage Lingen am Langschmidtsweg 17. Hier ist der Fachbereich Kläranlage und der Fachbereich Verwaltung tätig.  Der Bereich Kläranlage gliedert sich in die Abteilungen Maschinentechnik, Betrieb Kläranlage, Elektrotechnik und die Abteilung Labor und Sonderbereiche.


In unmittelbarer Nähe befindet sich am Langschmidtsweg 19a der Sitz des Fachbereiches Kanalnetz und Sonderbauwerke. Zum Aufgabengebiet des Fachbereiches gehören unter anderem alle Themen rund um die Planung, den Bau und Betrieb des Kanalnetzes und die Grundstücksentwässerung, die Vermessung der technischen Anlagen sowie die Dokumentation. Zudem kümmert sich der Fachbereich im Auftrag der Stadt Lingen um die Unterhaltung von Gewässern und Hochwasserschutzanlagen im Stadtgebiet.

Gebühren

Zurzeit gelten folgende Gebührensätze:

  • Schmutzwasser: 2,45 €/m³ Abwasser
  • Niederschlagswasser: 0,41€/m² angeschlossener versiegelter Hof- und Dachfläche

 

Gesonderte Gebühren werden im Rahmen der dezentralen Abwasserbeseitigung für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) erhoben.

 

Hier gelten folgende Gebührensätze:

  • Kleinkläranlagen: 179,40 € Transportkosten  je Anfahrt zzgl. 9,02 €/ m³ entsorgtem Klärschlamm
  • Abflusslose Gruben: 179,40 € Transportkosten je Anfahrt zuzüglich 1,35 €/ m³ Abwasser

 

Für die Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 150,00 Euro sowie ein Nutzungsentgelt von 0,06 €/m³ eingeleitete Wassermenge erhoben.

 

Bei widerrechtlichen Einleitungen von gefördertem Grundwasser in die öffentliche Kanalisation wird auf Basis der geschätzten eingeleiteten Wassermenge ein Entgelt festgesetzt.

Für die mittels Schmutzwasserkanalisation erschlossenen Grundstücke erhebt die Stadt Lingen einen einmaligen Abwasserbeitrag. Dieser Beitrag wird zur Deckung der Kosten für die Herstellung der zentralen Schmutzwasserkanalisation verwendet.

Der Abwasserbeitrag wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenantrag berechnet. Nähere Einzelheiten sind in der Abwasserbeitragssatzung geregelt. Die Berechnung des Abwasserbeitrages für jedes Grundstück kann bei der Stadtentwässerung Lingen hinterfragt werden.

Für die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage durch das Einleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser werden Gebühren gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Stadt Lingen erhoben. Alle Satzungen finden Sie im Bereich Service/Satzungen.

Anforderungen

Die Abwässer von Haushalten, Industrie- und Gewerbebetrieben aus allen Stadtteilen Lingens werden über eine Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage geführt und dort gereinigt. Lingen verzeichnet einen relativ hohen Anschlussgrad. Rund 97% der Haushalte sind an das zentrale Abwassernetz angeschlossen. Die restlichen 3% reinigen ihr Abwasser über Kleinkläranlagen – dies betrifft im Wesentlichen Haushalte in Außenlage.
Anfallendes, gering belastetes Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit vor Ort versickert werden. Ist dies aufgrund der Untergrundverhältnisse nicht möglich, kann eine Ableitung über die Regenwasserkanalisation erfolgen.


Einleitungen in das städtische Kanalnetz sind genehmigungs- und gebührenpflichtig. Planen Sie einen Neu- oder Umbau Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage und deren Anschluss an die städtische Kanalisation, müssen Sie mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung bei der Stadtentwässerung einholen. 

Planen Sie eine zeitlich begrenzte Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation zum Beispiel für die Durchführung einer Baumaßnahme, müssen Sie bei uns mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einen Antrag auf Genehmigung der Einleitung von gefördertem Grundwasser in die städtische Regenwasserkanalisation einreichen. 

Alle relevanten Anträge und Formulare finden Sie im Bereich Service/Downloads unserer Homepage. Weitere Informationen zu den Themen Planung, Bau und Betrieb finden Sie ebenfalls im Bereich Service/Informationen.

Qualitätsmanagement

Im September 2022 haben wir uns der TSM-Überprüfung gestellt und diese erfolgreich bestanden. Mit dem TSM (Technisches Sicherheitsmanagement) können Betriebe freiwillig ihre Organisationsstruktur überprüfen lassen. Angeboten wird dieses Instrument der Selbstüberprüfung von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Überprüft wurden die Fachkompetenz der Mitarbeitenden und die organisatorischen Strukturen des Betriebes in Bezug auf eine sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Abwasser- beseitigung. Die DWA-Experten kontrollierten zudem den technischen Zustand der Anlagen, das Störungsmanagement und die Beachtung der Sicherheitsbestimmungen. Die TSM-Bestätigung bescheinigt der Stadtentwässerung eine sichere und zuverlässige Abwasserentsorgung im Sinne der gesetzlichen und technischen Regelungen.